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Einreise in die Schweiz – Aufenthalt nach Gesuchstellung

Das Staatssekretariat für Migration ist zuständig für die Durchführung der Asylverfahren. Mit der Revision des Asylgesetzes, die seit dem 1. März 2019 in Kraft ist, werden die meisten Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen. Diese beschleunigten Verfahren folgen einem strikten Ablauf und sind zeitlich über alle Stufen getaktet. Asylgesuche, die vor dem 1. März 2019 eingereicht wurden, werden noch nach dem bisherigen Asylgesetz behandelt.

Falls die Schweiz für ein Asylgesuch zuständig ist, prüft das Staatssekretariat jedes Asylgesuch sorgfältig und individuell.

Die maximale Aufenthaltsdauer in einem Bundesasylzentrum beträgt 140 Tage. Asylsuchende, über deren Gesuch nicht während ihres Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum entschieden werden kann, weil beispielsweise weitere Abklärungen notwendig sind, werden bis zum Abschluss des Asylverfahrens einem Kanton zugewiesen und dort untergebracht und betreut.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Staatssekretariates für Migration (SEM).