Direkt zum Inhalt springen

Integration

Wer längerfristig in der Schweiz lebt, soll sich möglichst rasch und nachhaltig integrieren. Migrantinnen und Migranten müssen sich bemühen, Deutsch zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen.

Bei anerkannten Flüchtlingen (FL, B-Ausweis), vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (VA FL, Ausweis F) und vorläufig aufgenommenen Personen (VA, F-Ausweis) steht die berufliche und soziale Integration im Vordergrund (vgl. Umsetzungskonzept Integrationsagenda Schweiz). Die Integration beginnt schon in den Durchgangsheimen der Peregrina-Stiftung (vgl. Konzept Erstintegration in den Durchgangsheimen).

Ansprechstellen für die Integration
Für die Integration von FL, VA FL und VA ist das Migrationsamt, Fachstelle für Integration zuständig.

Anlaufstelle für die kantonalen Integrationskurse für 12- bis 34-Jährige, welche speziell für Personen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind, ist das kantonale Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.