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Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen

Das Sozialhilfegesetz sieht eine Rückerstattungspflicht für bezogene Sozialhilfeleistungen vor, soweit dies zumutbar ist. Die Richtlinien des Departements für Finanzen und Soziales geben Aufschluss  über Verfahren und Zumutbarkeit der Rückerstattung.