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Assistenzbudget Thurgau (ABTG)

Ausgangslage
Der Gesamtregierungsrat des Kantons Thurgau hat im Strategieentscheid Ende Oktober 2015 betreffend Ausbau von Wohn- und Tagesstrukturplätzen für erwachsene Menschen mit Behinderung entschieden, das ambulante Betreuungsangebot prioritär zu fördern. Dazu zählt das Assistenzbudget Thurgau (ABTG).  

Als Arbeitgeber selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben
Dank dem ABTG können erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung im gewohnten Lebensgefüge zu Hause anstatt in einem Heim leben. Sie werden von Assistenzpersonen und/oder Dienstleistern unterstützt, die sie selber engagieren, gemäss eigenem Bedarf und Umfang. Mit dem ABTG werden die Menschen mit Behinderung zum Arbeitgeber. Sie entscheiden selber, wer, wann, was, wo und wie hilft und gestalten ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Sie übernehmen zentrale Kompetenzen wie z.B. die Organisation, Auswahl, Stellenvergabe, Einsatzplanung, Aufgabenzuteilung und -kontrolle der Assistenzpersonen sowie die Einteilung und Abrechnung des Assistenzbudgets. Anstatt dass der Kanton Thurgau einen Platz in einer Behinderteneinrichtung finanziert, zahlt er einen Betrag an die betroffene Person, damit diese die Assistenzpersonen respektive Dienstleister entschädigen kann. 

Assistenzbudget Thurgau und Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung
Mit dem ABTG ergänzt der Kanton Thurgau den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (AB-IV) des Bundes, welcher vom Sozialversicherungszentrum Thurgau unter bestimmten Voraussetzungen verfügt wird. Im ABTG werden gezielt zusätzliche Leistungen anerkannt, welche im AB-IV nicht enthalten sind. Entweder kann das ABTG ergänzend zum AB-IV oder auch ohne AB-IV in Anspruch genommen werden. Sind jedoch die Anspruchsvoraussetzungen für den AB-IV erfüllt, muss dieser in Anspruch genommen werden, damit eine Teilnahme im ABTG möglich ist. Im Konzept zum ABTG sind sämtliche Informationen (Zielgruppe, Ablauf, Fristen, Beratung, etc.) enthalten. 

Sozialamt und Assistenzbüro ABü
Das Sozialamt nimmt die Anmeldungen entgegen, prüft die Teilnahmeberechtigung, bewilligt die Finanzierung und führt diese aus.
Das Assistenzbüro ABü nimmt im Auftrag des Sozialamtes als externe Fachstelle die Beratungen, Abklärungen, die Durchführung sowie die Aufsichtsbesuche wahr. 

Zur Beratung:

Assistenzbüro ABü
Morgenstrasse 129
3018 Bern
Telefon: 032 325 44 65
infoNULL@assistenzbuero.ch
https://www.assistenzbuero.ch/de/angebot/angebot

Zur Anmeldung:

Anmeldeformular

bitte ausgefüllt zustellen an:
SOA Kostengutsprachen, Kontakt

Das Assistenzbudget Thurgau in den Medien

Am 24. Oktober 2016 wurden die Medien über das ABTG informiert. Im Moment können sieben Menschen mit dem ABTG zu Hause leben. Olaf Köhler aus Kreuzlingen ist einer davon und hat sich für die Bekanntmachung in der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Links zu den Medienbeiträgen finden Sie hier:
Medienmitteilung vom 24.10.2016.
Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 25.10.2016.