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Folgebericht UNO-BRK

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat auf Grundlage des ersten UNO-BRK Berichts vom 31. Oktober 2023 einen Folgeauftrag initiiert. Dieser hatte zum Ziel eine interne Analyse zum Umsetzungsstand der UNO-BRK in den massgeblichen Ämtern des Kantons Thurgau. Ebenso wurde eine rechtliche Auslegeordnung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau vorgenommen. Auf Grundlage der Analyse weist der Bericht die Empfehlung auf, bei weiteren Entwicklungen und Massnahmen auf die Kernthemen Bildung, Arbeit und Alltags-/Privatleben zu fokussieren.

Details sind dem Bericht Interne Analyse zum Umsetzungsstand der UNO-Behindertenkonvention vom 17. Juni 2024 zu entnehmen.