Das Sozialhilfegesetz sieht eine Rückerstattungspflicht für bezogene Sozialhilfeleistungen vor, soweit dies zumutbar ist. Die Richtlinien des Departements für Finanzen und Soziales geben Aufschluss über Verfahren und Zumutbarkeit der Rückerstattung.
Das Sozialhilfegesetz sieht eine Rückerstattungspflicht für bezogene Sozialhilfeleistungen vor, soweit dies zumutbar ist. Die Richtlinien des Departements für Finanzen und Soziales geben Aufschluss über Verfahren und Zumutbarkeit der Rückerstattung.