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Häufige Fragen

Häufige Fragen Asyl

Was ist mit der Globalpauschale abgegolten?

Diese Pauschale beinhaltet alle Unterstützungskomponenten: medizinische Grundversorgung einschliesslich Zahnarzt, Mietkosten, Lebensunterhalt, Betreuung etc. Es gibt keine zusätzliche Abgeltung zum Beispiel für Zahnarztkosten oder besondere Unterbringung.

Wie lautet die Empfehlung für die Unterstützung?

Unerstützungspauschale für Erwachsene und unbegleitete Minderjährige pro Tag: Fr. 11.00; Taschengeld Fr. 3.00;
Unterstützungspauschale pro Kind und Tag: 1. Kind Fr. 7.00, 2. Kind Fr. 6.00, für jedes weitere Kind Fr. 5.00, Taschengeld für Jugendliche 12 – 18 Jahre Fr. 2.00, Taschengeld für Kinder bis 12 Jahre Fr. 1.00.

Wie kann eine Gemeinde vorgehen, wenn sich Asylsuchende nicht an Abmachungen halten oder deren Anweisungen nicht befolgen?

In einem solchen Fall können die Unterhaltsbeiträge bis auf Fr. 8.-- im Tag gekürzt werden. Dies ist der Betrag für Nothilfe. Jedoch muss diese Massnahme der betreffenden Person mit einem Entscheid mitgeteilt werden, damit sie einen allfälligen Rekurs dagegen erheben kann.

Was passiert mit ausreisepflichtigen Personen im Asylbereich, die von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind?

Diese Personen können mittels Anmeldung beim Migrationsamt Nothilfe beantragen. Dieses prüft, ob es sich tatsächlich um Personen aus dem Asylbereich handelt. Wenn ja, weist es die Personen an die Peregrina-Stiftung, welche für die Nothilfe sorgt (Obdach, Lebensmittel und ärztliche Nothilfe).

Muss eine Haftpflichtversicherung für Asylsuchende abgeschlossen werden?

Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob sie eine Versicherung abschliessen will oder nicht. Die Kosten werden vom Staatssekretariat für Migration SEM nicht vergütet.

Haben Asylsuchende Anspruch auf Internetzugang und wer übernimmt die Kosten?

Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, den asylsuchenden Personen einen Internetzugang zu beschaffen. Die asylsuchenden Personen können jedoch einen bestehenden Anschluss nutzen, wenn sie für die Betriebskosten aufkommen. Internetzugang und Betriebskosten gehören nicht zum Unterstützungsbedarf von sozialhilfebedürftigen Personen.

Wer trägt die Verfahrenskosten?

Verfahrenskosten (aber auch z.B. Bussen) sind ausschliesslich Sache der betroffenen Personen. Das Gemeinwesen ist dafür nicht zuständig.

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Solange Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung ganz oder teilweise Sozialhilfe beziehen, ist ihr Anspruch auf Prämienverbilligung nach Artikel 65 KVG sistiert. Der Anspruch lebt in dem Zeitpunkt auf, in dem diese Personen als Flüchtlinge anerkannt werden, als Schutzbedürftige einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, nach Ablauf von 7 Jahren nach Einreise in die Schweiz (VA +7) oder keine Sozialhilfe mehr beziehen.

Was soll die Gemeinde tun, wenn sich eine abgewiesene asylsuchende Person weigert, die ihr zugewiesene Unterkunft zu verlassen?

Weigert sich eine abgewiesene Person dieser Aufforderung nachzukommen, muss die Gemeinde die Hilfe der zuständigen Polizei anfordern. Zeichnet sich im Voraus eine Weigerung ab, empfiehlt es sich, die Polizei vorgängig über einen eventuellen Einsatz zu informieren.

Häufige Fragen Rückkehrhilfe

Wie ist vorzugehen, falls eine Person des Asylrechts der Gemeinde mitteilt, dass sie nach Hause zurückkehren möchte?
Ein Termin mit der Rückkehrberaterin Silvia Hofmann, Tel. Nr. 058 345 68 35, ist zu vereinbaren.

Häufige Fragen Soziale Einrichtungen

Kann ich als Primarlehrer eine sozialpädagogische Wohngruppe für Menschen mit Behinderung eröffnen?

Nein, obwohl der Lehrer als Pädagoge angesehen wird, entspricht diese Berufsausbildung nicht den Vorgaben der kantonalen Richtlinien für die Erteilung einer Heimbewilligung.

Betriebsbeitrag vom Kanton

Ich führe ein Betreuungs- und Pflegeangebot für 4 Menschen mit geistiger Behinderung und habe für den Betrieb die Bewilligung der Politischen Gemeinde erhalten. Ich kann mit der Taxe, welche die Betreuten einbringen, den Betrieb nur knapp aufrecht erhalten, d.h. ich kann mir selber nur einen kleinen Lohn auszahlen. Kann ich zur Verbesserung der finanziellen Situation einen Betriebsbeitrag beim Kanton beantragen?
Ja, dies ist möglich, jedoch nur für Betreute mit Wohnsitz im Kanton Thurgau. Die entsprechende Regelung findet sich unter der Rubrik "Soziale Einrichtungen" > "Bundesgesetz IFEG".

Häufige Fragen Sozialhilfe

Müssen sich Geschwister bei der Verwandtenunterstützung gegenseitig unterstützen?

Nein, die Verwandtenunterstützung greift nur in auf- und absteigender Linie, d.h. Eltern gegenüber den Kindern und umgekehrt.

Wann wird ein Einkommensfreibetrag (EFB) oder eine Integrationszulage (IZU) ausgerichtet?

Wenn ein Klient im ersten Arbeitsmarkt angestellt ist, wird ein EFB gestützt auf den Anstellungsgrad ausgerichtet. Arbeitet hingegen jemand in einem Beschäftigungsprogramm, in einer Ausbildung oder in einem Praktikum wird eine IZU ausgerichtet.