Soziale Einrichtungen
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) per 1. Januar 2008 hat der Kanton den Auftrag zu gewährleisten, dass invaliden Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz auf Kantonsgebiet haben, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht.
Im Kanton Thurgau gibt es 37 Einrichtungen, davon haben 24 einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Thurgau abgeschlossen. In den Meisten wird stationäres Wohnen angeboten, in Einigen wird zusätzlich Arbeiten (mit Lohn) und/oder Beschäftigung (ohne Lohn) angeboten. Vereinzelt wird auch nur Arbeiten und Beschäftigung angeboten.
Auf der Website www.meinplatz.ch werden alle Angebote der Bereiche Wohnen sowie Arbeit / Tagesgestaltung aus dem Kanton Thurgau vorgestellt. Auf dieser Seite sind die Kontaktangaben der Sozialen Einrichtungen der unterschiedlichen Angebote einsehbar. Eine Liste der freien Plätze im Kanton Thurgau wird unter diesem Link angezeigt.
Um die Qualität dieses stationären Aufenthalts zu gewährleisten und den Auftrag gemäss IFEG zu erfüllen, sind folgende Tätigkeiten relevant:
Im Sinne des selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens wird im Kanton Thurgau das ambulante Betreuungsangebot ebenfalls ermöglicht und gefördert. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter:
Assistenzbudget Thurgau (ABTG)
Falls die Bedürfnisse einer Thurgauerin oder eines Thurgauers nicht in einer Einrichtung im Kanton Thurgau gedeckt werden können, gibt es die Möglichkeit in eine ausserkantonale Einrichtung, welche die Bedürfnisse decken kann, zu gehen.
Dies ist über die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) geregelt.
Mit der Einführung des IFEG ging ebenfalls die Finanzierung der invaliden Personen an die Kantone über. Wie oben ersichtlich, unterstützt der Kanton Thurgau verschiedene Betreuungsmodelle aus denen die Personen mit einer Behinderung wählen können. Je nach Modell unterscheiden sich die Prüfungs- und Anforderungskriterien sowie die Finanzierungsmethode.
- Vorgehen bei Thurgauer Einrichtung ohne Leistungsvertrag
- Vorgehen bei ausserkantonaler Einrichtungen mit IVSE-Anerkennung
- Vorgehen bei Thurgauer Einrichtung mit IVSE-Anerkennung und mit Leistungsvertrag