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Heimbewilligung

Eine Einrichtung, die mehr als vier erwachsene Personen gegen Entgelt betreut, ist bewilligungspflichtig. Die Betriebsbewilligung kann beim Sozialamt des Kantons Thurgau beantragt werden. Das Sozialamt prüft das Gesuch und stellt bei positivem Resultat einen Antrag an das Departement für Finanzen und Soziales, welches über die Erteilung einer Bewilligung entscheidet.

Eine Einrichtung, die bis zu vier erwachsene Personen betreut, ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung der Ortschaft, in der die Einrichtung betrieben wird, beantragt werden.

Einrichtungen für Menschen im AHV-Alter unterstehen separaten Vorgaben des Amtes für Gesundheit.