Angebotsplanung / Betriebsbeiträge
Im Kanton Thurgau wird in regelmässigen Abständen der Bedarf des stationären und teilstationären Leistungsangebots für Menschen mit Behinderung erhoben. Dies bietet die Grundlage für die Heimbewilligungen sowie die Leistungsverträge mit den Thurgauer Einrichtungen.
Der Kanton Thurgau gewährt finanzielle Beiträge an Einrichtungen, welche mit dem Kanton einen Leistungsvertrag abgeschlossen haben. Die Unterstützung wird in Form von Betriebsbeiträgen (definiert im Leistungsvertrag) und in Form von Investitionsbeiträgen (auf Antrag der Einrichtung) ausgerichtet.