Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Assistenzbudget Thurgau (ABTG)

Mit Assistenzleistungen zuhause selbstbestimmt leben

Dank dem Assistenzbudget (ABTG) können seit 2016 erwachsene Menschen mit Behinderung im gewohnten Lebensgefüge zu Hause anstatt in einem Heim leben, sofern dies nicht teurer zu stehen kommt. Sie werden von Assistenzpersonen und / oder Dienstleistenden unterstützt, die sie selber engagieren. Mit dem ABTG werden Personen mit Behinderung zu Arbeitgebenden. Sie entscheiden selber, wer, wann, was, wo und wie ihnen hilft und gestalten ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Sie übernehmen zentrale Aufgaben wie z.B. die Organisation, Auswahl, Stellenvergabe, Einsatzplanung, Aufgabenzuteilung und -kontrolle der Assistenzpersonen sowie die Einteilung und Abrechnung des Assistenzbudgets. 

Voraussetzungen zum Bezug von ABTG

Das Assistenzbudget wird subsidiär zu Sozialversicherungsleistungen wie beispielsweise dem Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung, der Hilflosenentschädigung oder auch Leistungen der Krankenversicherung finanziert.

Um ABTG beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Anmeldung, Beratung, Bedarfsprüfung und Umsetzung

Das Sozialamt nimmt die Anmeldung für ABTG entgegen und prüft die Erfüllung der Voraussetzungen. Das Assistenzbüro nimmt im Auftrag des Sozialamtes als externe Fachstelle die Beratungen, Abklärungen sowie die Umsetzung des ABTG wahr. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bedarfsprüfung und Umsetzung des ABTG sind im aktuellen Konzept Assistenzbudget Thurgau ABTG  dargestellt.

Zur Beratung:

Assistenzbüro
Morgenstrasse 129
3018 Bern
Telefon: 032 325 44 65
infoNULL@assistenzbuero.ch
https://www.assistenzbuero.ch/wir-bieten/assistenzbudget-kanton-thurgau-abtg

Zur Anmeldung:

Anmeldeformular

bitte ausgefüllt per Post zustellen an:
Abteilung Soziale Angebote
oder per E-Mail an Kontakt