Assistenzbudget Thurgau (ABTG)
Mit Assistenzleistungen zuhause selbstbestimmt leben
Dank dem Assistenzbudget (ABTG) können seit 2016 erwachsene Menschen mit Behinderung im gewohnten Lebensgefüge zu Hause anstatt in einem Heim leben, sofern dies nicht teurer zu stehen kommt. Sie werden von Assistenzpersonen und / oder Dienstleistenden unterstützt, die sie selber engagieren. Mit dem ABTG werden Personen mit Behinderung zu Arbeitgebenden. Sie entscheiden selber, wer, wann, was, wo und wie ihnen hilft und gestalten ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Sie übernehmen zentrale Aufgaben wie z.B. die Organisation, Auswahl, Stellenvergabe, Einsatzplanung, Aufgabenzuteilung und -kontrolle der Assistenzpersonen sowie die Einteilung und Abrechnung des Assistenzbudgets.
Voraussetzungen zum Bezug von ABTG
Das Assistenzbudget wird subsidiär zu Sozialversicherungsleistungen wie beispielsweise dem Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung, der Hilflosenentschädigung oder auch Leistungen der Krankenversicherung finanziert.
Um ABTG beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Volljährigkeit
- Bezug einer IV-Rente, ab einem Invaliditätsgrad von 70%, oder einer Hilflosenentschädigung der Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung
- Wohnhaft in einer Privatwohnung und seit mindestens drei Jahren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau (ab Datum Gesucheingang) oder wohnhaft in einer sozialen Einrichtung für Menschen mit Behinderung, und zivilrechtlicher Wohnsitz bereits vor Heimeintritt im Kanton Thurgau, sofern der Wechsel in eine Privatwohnung im Kanton Thurgau geplant ist
Anmeldung, Beratung, Bedarfsprüfung und Umsetzung
Das Sozialamt nimmt die Anmeldung für ABTG entgegen und prüft die Erfüllung der Voraussetzungen. Das Assistenzbüro nimmt im Auftrag des Sozialamtes als externe Fachstelle die Beratungen, Abklärungen sowie die Umsetzung des ABTG wahr. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bedarfsprüfung und Umsetzung des ABTG sind im aktuellen Konzept Assistenzbudget Thurgau ABTG dargestellt.
Zur Beratung:
Assistenzbüro
Morgenstrasse 129
3018 Bern
Telefon: 032 325 44 65
infoNULL@assistenzbuero.ch
https://www.assistenzbuero.ch/wir-bieten/assistenzbudget-kanton-thurgau-abtg
Zur Anmeldung:
bitte ausgefüllt per Post zustellen an:
Abteilung Soziale Angebote
oder per E-Mail an Kontakt