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Prüfung UNO-BRK

In der Schweiz sind die Kantone für die Umsetzung und die Überprüfung der Einhaltung der UNO-BRK zuständig. Die Prüfung findet in den Kantonen in unterschiedlicher Form statt: etwa mittels Befragungen oder durch Forschungsinstitute. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau übergab den Auftrag der interdisziplinären Arbeitsgruppe «UNO-Behindertenrechtskonvention», sie soll bis 2023 einen Grundlagenbericht zur Umsetzung der BRK im Kanton Thurgau erstellen. Der Bericht soll den Stand, die Defizite und die Konsequenzen der Umsetzung der UNO-BRK umfassen.

Im Vergleich zu den meisten anderen Kantonen wählt der Kanton Thurgau für die Erarbeitung des Berichts die Form von Workshops. Die Teilnehmenden kommen aus unterschiedlichen Bereichen; sowohl Angehörige und Betroffene, wie auch Personen aus verschiedenen Ämtern wie beispielsweise dem Hoch- und Tiefbauamt. «Wir gehen die Sache anwendungsbezogen an, das heisst aus Sicht der Personen gedacht, die entweder betroffen oder für die Umsetzung verantwortlich sind. Das entspricht der "Ärmel-Hoch-Mentalität" der Thurgauerinnen und Thurgauer.», so Stephan Eckhart, Leiter des Sozialamtes des Kantons Thurgau. Der Regierungsrat Urs Martin findet ähnliche Worte für das Vorgehen: «Wir möchten pragmatische und zielführende Lösungen in nützlicher Frist erarbeiten, die Ergebnisse sollen von der Basis her kommen. Das ist der thurgauische Weg, damit umzugehen.».

Für die Prüfung der UNO-BRK im Thurgau organisiert das Sozialamt zwei Workshops und zwei Grossveranstaltungen. Der daraus resultierende Grundlagenbericht wird das Sozialamt dem Regierungsrat vorlegen. Der Bericht über die UNO-BRK im Kanton Thurgau soll als Grundlage für einen Aktionsplan genutzt werden und der weiteren Optimierung und Umsetzung der Konvention dienen.

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