UNO-BRK
UNO-Behinderten.Rechts.Konvention: Kantonale Grundlagenarbeit
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zugleich das erste internationale Übereinkommen, dem die Europäische Union beigetreten ist. In der Schweiz trat die Konvention im Mai 2014 in Kraft.
Die Konvention verankert das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und eine unabhängige Lebensführung. Drei wesentliche Ziele bilden die Grundlage:
- Gleichstellung: Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte in gleichem Masse ausüben und erfahren können wie Menschen ohne Behinderungen.
- Zugänglichkeit: Öffentliche Orte sind für alle Menschen zugänglich.
- Teilhabe: Damit die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich ist, werden sämtliche wichtigen Informationen für alle Menschen wahrnehmbar und verständlich aufgearbeitet.