Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Interkantonale Vereinbarung IVSE

Heime und Einrichtungen sollen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton offen stehen. Dieses Angebot kann nur spielen, wenn die Kostenübernahme zwischen den Kantonen mit einheitlichen Berechnungsmethoden gesichert ist. Dazu braucht es eine enge interkantonale Zusammenarbeit. Daher haben die Kantone die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) beschlossen. Sie bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen.

Die Vereinbarungskantone arbeiten in allen Belangen der IVSE zusammen. Sie tauschen Informationen, Erfahrungen sowie Ergebnisse aus, stimmen ihre Angebote an Einrichtungen aufeinander ab und fördern deren Qualität. Der Kanton Thurgau ist am 1.Januar 2008 der IVSE in den folgenden drei Geltungsbereichen beigetreten:

Für sämtliche Belange der IVSE ist die Verbindungsstelle IVSE zuständig, die beim Sozialamt angesiedelt ist:

Sozialamt des Kantons Thurgau
IVSE-Verbindungsstelle
Promenadenstrasse 16
8510 Frauenfeld